Deutschlands Gesundheitswesen wird digital. Ob elektronischer Medikationsplan (eMP) oder elektronische Patientenakte (ePA) – viele Projekte gehen an den Start. Auch das elektronische Rezept (E-Rezept) kommt.
Das E-Rezept löst das rosa Papierrezept in der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Der Arzt erstellt die Verordnung elektronisch und legt sie geschützt auf einem zentralen Server ab. Als Patient bekommen Sie nicht das eigentliche Rezept, sondern einen Schlüssel, d. h. eine schwarz-weiße Grafik, der sog. E-Rezept-Token, ausgehändigt.
Nur mit diesem Schlüssel kann jede Apotheke das digitale Originalrezept vom zentralen Server herunterladen und bearbeiten.
Im Juli 2021 wurde eine Testphase in ausgewählten Arztpraxen und Apotheken in der Fokusregion Berlin-Brandenburg gestartet. 2022 wurde das E-Rezept bundesweit eingeführt.
Nein, wenn Sie kein Smartphone nutzen, müssen Sie sich keine Sorgen machen. Sie können sich den E-Rezept-Token (die schwarz-weiße Grafik) in der Arztpraxis auf Papier ausdrucken lassen und mit in die Apotheke nehmen.
Auf dem Ausdruck sind neben dem Schlüssel noch lesbare Angaben zu den verordneten Medikamenten, damit Sie wissen, was Ihnen verschrieben wurde.
Sie können sich die offizielle, kostenlose und werbefreie App „Das E-Rezept“ der gematik herunterladen, um Ihre E-Rezepte zu verwalten. Um die App freizuschalten, brauchen Sie ein modernes Handy und eine elektronische Gesundheitskarte (eGK), die beide den kontaktlosen Datenaustausch über NFC (Near Field Communication) unterstützen.
Zudem brauchen Sie eine PIN von der Krankenkasse.
Wenn Sie diese technischen Voraussetzungen nicht haben, können Sie den E-Rezept-Token auf Ihrem Papierausdruck fotografieren und per Handy an die Apotheke schicken.
E-Rezepte werden verschlüsselt transportiert und liegen auf einem geschützten Server in Deutschland.
Ärzte und Apotheken brauchen staatlich geprüfte Sicherheits-Hardware und elektronische Ausweise, um auf diesen Server zuzugreifen. Auch dann kann die Apotheke ein E-Rezept nur lesen, wenn sie den Schlüssel dafür bekommt.
Als Patient entscheiden Sie allein, welcher Apotheke Sie diesen Schlüssel aushändigen. Das System ist also sehr sicher.
Sie können sich den Schlüssel erneut von der Arztpraxis aushändigen lassen.
Ja, aber nur, wenn Sie den Schlüssel dafür vorlegen.
Fragen zum E-Rezept beantwortet Ihnen gerne Ihre Apotheke vor Ort.
Die häufigsten Fragen (FAQ) beantworten wir außerdem auf www.das-e-rezept-kommt.de.
Katerina Petrovska e.Kfr.
Springeberger Weg 16
12589 Berlin
Mo - Fr 08:30 - 18:30 Uhr
Sa 09:00 - 13:00 Uhr
Beratung, Service & Bestellung
Fon:
030 648 96 27
Fax: 030 648 05 06
AGB | IMPRESSUM | DATENSCHUTZ